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AGB

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AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BALLSAAL ARTIST MANAGEMENT GMBH
 
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der BALLSAAL Artist Management GmbH (nachfolgend „BALLSAAL“), insbesondere für die Vermittlung von Künstlern und Kreativen in den Bereichen Hair, Make-up, Styling, Coloring, Set Design, Fotografie, Video und verwandten kreativen Dienstleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BALLSAAL diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 
§2 Vermittlungsleistung
BALLSAAL tritt ausschließlich als Vermittlungsagentur zwischen Auftraggeber und Künstler auf.
Der Vertrag über die künstlerische Leistung kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Künstler zustande. BALLSAAL übernimmt die Organisation, Terminierung, Kalkulation sowie die Abrechnung der Leistungen.
BALLSAAL haftet nicht für die Durchführung der vereinbarten Leistungen durch den Künstler.


§3 Optionen und Buchungen
1. Optionen
Anfragen des Auftraggebers werden als Optionen registriert. Optionen stellen eine terminliche Reservierung dar, sind jedoch noch keine verbindliche Buchung.
BALLSAAL vergibt Optionen in chronologischer Reihenfolge (z. B. 1. Option, 2. Option, 3. Option). Der Auftraggeber wird über den Rang seiner Option informiert.
1. Challenge
Erhält eine nachrangige Option eine verbindliche Buchungsanfrage („Challenge“), wird die vorrangige Option darüber informiert.
Die vorrangige Option hat in diesem Fall eine Frist von 24 Stunden, um die Option entweder zu bestätigen („Confirmed“) oder freizugeben („Cancelled“).
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, verfällt die Option automatisch.
1. Festbuchung
Eine Buchung gilt als verbindlich, sobald der Auftraggeber diese schriftlich bestätigt (z. B. per E-Mail).
Mit der Buchungsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
Erhält der Auftraggeber eine Buchungsbestätigung und widerspricht dieser nicht innerhalb von 24 Stunden, gilt die Buchung ebenfalls als verbindlich bestätigt.
Nach bestätigter Buchung gelten die in diesen AGB festgelegten Stornierungsbedingungen.

 
§4 Arbeitszeit und Overtime
Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine reguläre Tagesbuchung von bis zu 8 Stunden Arbeitszeit.
Bei Film- und Videoproduktionen kann eine reguläre Tagesbuchung bis zu 10 Stunden betragen.
Überschreitet die Arbeitszeit die vereinbarte Buchungsdauer, wird Overtime berechnet.
Overtime wird pro angefangene Stunde wie folgt berechnet:
Bei regulären Produktionstagen (8 Stunden):
* jede zusätzliche Stunde: 1/8 des vereinbarten Tageshonorars
Bei Film- und Videoproduktionen (10 Stunden):
* 11.–12. Stunde: 1/10 des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde
* 13.–14. Stunde: 1,5/10 des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde
* ab der 15. Stunde: 2/10 des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde
Produktionsbedingte Wartezeiten/Pausen gelten als Arbeitszeit.


§5 Prep Days und Zusatztermine
Vorbereitungstage, Fittings, Proben oder vergleichbare Vorbereitungstermine („Prep Days“) werden grundsätzlich mit einem vollen Tageshonorar berechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

§6 Reisezeiten und Reisekosten
Erforderliche Reise- und Transportkosten werden vom Auftraggeber übernommen.
BALLSAAL kann nach Abstimmung mit dem Auftraggeber das Reisemanagement für die Künstler übernehmen. In diesem Fall werden die entstehenden Kosten gegen Beleg weiterberechnet.
Alternativ kann der Auftraggeber die entsprechenden Reiseleistungen selbst organisieren, sofern dies rechtzeitig mit BALLSAAL abgestimmt wird.
Reisetage, die ausschließlich der An- oder Abreise dienen und eine Dauer von mehr als 4 Stunden aufweisen, können mit bis zu 50 % des vereinbarten Tageshonorars vergütet werden.
BALLSAAL behält sich vor, in begründeten Einzelfällen – insbesondere bei umfangreichen Produktionen, internationalen Einsätzen oder neuen bzw. abweichenden Zahlungsbedingungen – Reisebuchungen erst nach Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung vorzunehmen.

 
§7 Materialien und Produktionskosten
Soweit für die Durchführung der Leistung zusätzliche Materialien erforderlich sind (z. B. Coloring-Materialien, Extensions, Wigs, Setbauten, Props oder Stylingmaterialien), werden diese im Angebot gesondert kalkuliert und berechnet.
Bei Styling- oder Setdesignproduktionen kann dem Künstler ein Material- oder Stylingbudget zur Verfügung gestellt werden. Dieses Budget wird in der Regel vor Produktionsbeginn als Akonto bereitgestellt.
Fremdkosten (insbesondere Reise-, Produktions- und Materialkosten) werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers verauslagt und sind unabhängig vom Honorar zu erstatten, auch im Falle einer Stornierung.

 
§8 Stornierung (Cancellation)
Wird eine verbindliche Buchung durch den Auftraggeber storniert, gelten folgende Ausfallhonorare:
Glam-Team:
bis 24 Stunden vor Produktionsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
am Produktionstag: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene Kosten, insbesondere Reise- oder Produktionskosten, sind zu 100% zu erstatten.
Foto- und Videoproduktionen:
7 Tage vor Produktionsstart: 50%
Ab 72 Stunden vor Produktionsstart: 100%
Bereits entstandene Kosten, insbesondere Reise- oder Produktionskosten, sind zu 100% zu erstatten.

 
§9 Film-, Foto- und Social-Media-Aufnahmen
Film- oder Fotoaufnahmen der Künstler, die nicht Bestandteil der vereinbarten Produktion sind (z. B. Behind-the-Scenes-Material oder Social-Media-Aufnahmen), bedürfen der vorherigen Zustimmung von BALLSAAL.
Die Veröffentlichung solcher Inhalte muss ebenfalls vorab abgestimmt werden.
Sofern durch solche Aufnahmen oder deren Nutzung zusätzliche Verwertungen entstehen, kann hierfür eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.

 
§10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich über BALLSAAL.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
Bei Produktionen, die Styling-, Setdesign- oder sonstige Materialbudgets erfordern, müssen die Budgets vor Produktionsbeginn ganz oder teilweise als Akonto bereitgestellt werden.
Ebenso behält sich BALLSAAL vor, bei größeren Produktionen, internationalen Einsätzen oder bei Neukunden eine angemessene Vorauszahlung auf das vereinbarte Honorar zu verlangen.
BALLSAAL ist bei mehrtägigen oder umfangreichen Produktionen berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.
Die Auszahlung an den Künstler erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang des Auftraggebers.
Alle Rechnungen werden in Euro gestellt.
BALLSAAL ist berechtigt, bei offenen oder überfälligen Forderungen die weitere Organisation, Koordination oder Abwicklung von Leistungen bis zur Klärung auszusetzen.

 
§11 Foto- und Videoproduktionen
Bei der Buchung von Fotografen oder Videografen ist BALLSAAL berechtigt, vor Produktionsbeginn eine Vorauszahlung in Höhe von 80 % des kalkulierten Gesamtbudgets (Akonto) in Rechnung zu stellen.
Die Kalkulation erfolgt auf Basis des zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vorliegenden Briefings und stellt eine Mischkalkulation dar. Nach Bestätigung des Gesamtbudgets durch den Auftraggeber ist BALLSAAL berechtigt, einzelne Positionen innerhalb des vereinbarten Budgets flexibel anzupassen, sofern der Gesamtumfang der Produktion gewahrt bleibt.
Kostenabweichungen von bis zu 10 % des bestätigten Gesamtbudgets gelten als vom Auftraggeber genehmigt und bedürfen keiner gesonderten Freigabe.
Darüber hinausgehende Budgetanpassungen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber.

 
§12 Technik und Equipment
Erforderliches technisches Equipment wird in branchenüblichem Umfang gesondert kalkuliert und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung oder unsachgemäße Nutzung von bereitgestelltem Equipment, sofern diese durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht wurden.
Versicherungen für Equipment können, sofern erforderlich, gesondert vereinbart und berechnet werden.

 
§13 Nutzungsrechte
Die Vergütung der Künstler, Fotografen und Videografen umfasst ausschließlich die vereinbarte Leistungserbringung.
Nutzungs- und Verwertungsrechte an den im Rahmen der Produktion entstandenen Bild-, Film- und Tonaufnahmen werden ausschließlich im vereinbarten Umfang eingeräumt.
Art, Umfang, Dauer, Gebiet und Medium der Nutzung werden im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung festgelegt.
Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere für zusätzliche Medien, verlängerte Laufzeiten oder erweiterte territoriale Nutzung, bedarf der vorherigen Zustimmung von BALLSAAL und ist gesondert zu vergüten.
Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung gilt die Nutzung als nicht freigegeben.

 
§14 Künstlersozialkasse (KSK)
Die vereinbarten Honorare verstehen sich exklusive der gesetzlichen Künstlersozialabgabe.
Die Künstlersozialabgabe ist vom Auftraggeber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten.

 

§15 Haftung und Höhere Gewalt
BALLSAAL haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von BALLSAAL verursacht wurden.
Für das Verhalten oder die Leistung der vermittelten Künstler übernimmt BALLSAAL keine Haftung.
Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder wirtschaftliche Nachteile, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Transportausfälle (z. B. Flugausfälle oder Verspätungen) oder sonstige unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende Umstände, entbinden die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
Bereits entstandene Kosten, insbesondere Reise-, Produktions- oder Materialkosten, sind in diesen Fällen vom Auftraggeber zu tragen.
Schadensersatzansprüche bestehen in Fällen höherer Gewalt nicht.

 
§16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 
§17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

 

AGB

AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BALLSAAL ARTIST MANAGEMENT GMBH
 
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der BALLSAAL Artist Management GmbH (nachfolgend „BALLSAAL“), insbesondere für die Vermittlung von Künstlern und Kreativen in den Bereichen Hair, Make-up, Styling, Coloring, Set Design, Fotografie, Video und verwandten kreativen Dienstleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BALLSAAL diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 
§2 Vermittlungsleistung
BALLSAAL tritt ausschließlich als Vermittlungsagentur zwischen Auftraggeber und Künstler auf.
Der Vertrag über die künstlerische Leistung kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Künstler zustande. BALLSAAL übernimmt die Organisation, Terminierung, Kalkulation sowie die Abrechnung der Leistungen.
BALLSAAL haftet nicht für die Durchführung der vereinbarten Leistungen durch den Künstler.


§3 Optionen und Buchungen
1. Optionen
Anfragen des Auftraggebers werden als Optionen registriert. Optionen stellen eine terminliche Reservierung dar, sind jedoch noch keine verbindliche Buchung.
BALLSAAL vergibt Optionen in chronologischer Reihenfolge (z. B. 1. Option, 2. Option, 3. Option). Der Auftraggeber wird über den Rang seiner Option informiert.
1. Challenge
Erhält eine nachrangige Option eine verbindliche Buchungsanfrage („Challenge“), wird die vorrangige Option darüber informiert.
Die vorrangige Option hat in diesem Fall eine Frist von 24 Stunden, um die Option entweder zu bestätigen („Confirmed“) oder freizugeben („Cancelled“).
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, verfällt die Option automatisch.
1. Festbuchung
Eine Buchung gilt als verbindlich, sobald der Auftraggeber diese schriftlich bestätigt (z. B. per E-Mail).
Mit der Buchungsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
Erhält der Auftraggeber eine Buchungsbestätigung und widerspricht dieser nicht innerhalb von 24 Stunden, gilt die Buchung ebenfalls als verbindlich bestätigt.
Nach bestätigter Buchung gelten die in diesen AGB festgelegten Stornierungsbedingungen.

 
§4 Arbeitszeit und Overtime
Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine reguläre Tagesbuchung von bis zu 8 Stunden Arbeitszeit.
Bei Film- und Videoproduktionen kann eine reguläre Tagesbuchung bis zu 10 Stunden betragen.
Überschreitet die Arbeitszeit die vereinbarte Buchungsdauer, wird Overtime berechnet.
Overtime wird pro angefangene Stunde wie folgt berechnet:
Bei regulären Produktionstagen (8 Stunden):
* jede zusätzliche Stunde: 1/8 des vereinbarten Tageshonorars
Bei Film- und Videoproduktionen (10 Stunden):
* 11.–12. Stunde: 1/10 des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde
* 13.–14. Stunde: 1,5/10 des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde
* ab der 15. Stunde: 2/10 des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde
Produktionsbedingte Wartezeiten/Pausen gelten als Arbeitszeit.


§5 Prep Days und Zusatztermine
Vorbereitungstage, Fittings, Proben oder vergleichbare Vorbereitungstermine („Prep Days“) werden grundsätzlich mit einem vollen Tageshonorar berechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

§6 Reisezeiten und Reisekosten
Erforderliche Reise- und Transportkosten werden vom Auftraggeber übernommen.
BALLSAAL kann nach Abstimmung mit dem Auftraggeber das Reisemanagement für die Künstler übernehmen. In diesem Fall werden die entstehenden Kosten gegen Beleg weiterberechnet.
Alternativ kann der Auftraggeber die entsprechenden Reiseleistungen selbst organisieren, sofern dies rechtzeitig mit BALLSAAL abgestimmt wird.
Reisetage, die ausschließlich der An- oder Abreise dienen und eine Dauer von mehr als 4 Stunden aufweisen, können mit bis zu 50 % des vereinbarten Tageshonorars vergütet werden.
BALLSAAL behält sich vor, in begründeten Einzelfällen – insbesondere bei umfangreichen Produktionen, internationalen Einsätzen oder neuen bzw. abweichenden Zahlungsbedingungen – Reisebuchungen erst nach Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung vorzunehmen.

 
§7 Materialien und Produktionskosten
Soweit für die Durchführung der Leistung zusätzliche Materialien erforderlich sind (z. B. Coloring-Materialien, Extensions, Wigs, Setbauten, Props oder Stylingmaterialien), werden diese im Angebot gesondert kalkuliert und berechnet.
Bei Styling- oder Setdesignproduktionen kann dem Künstler ein Material- oder Stylingbudget zur Verfügung gestellt werden. Dieses Budget wird in der Regel vor Produktionsbeginn als Akonto bereitgestellt.
Fremdkosten (insbesondere Reise-, Produktions- und Materialkosten) werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers verauslagt und sind unabhängig vom Honorar zu erstatten, auch im Falle einer Stornierung.

 
§8 Stornierung (Cancellation)
Wird eine verbindliche Buchung durch den Auftraggeber storniert, gelten folgende Ausfallhonorare:
Glam-Team:
bis 24 Stunden vor Produktionsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
am Produktionstag: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene Kosten, insbesondere Reise- oder Produktionskosten, sind zu 100% zu erstatten.
Foto- und Videoproduktionen:
7 Tage vor Produktionsstart: 50%
Ab 72 Stunden vor Produktionsstart: 100%
Bereits entstandene Kosten, insbesondere Reise- oder Produktionskosten, sind zu 100% zu erstatten.

 
§9 Film-, Foto- und Social-Media-Aufnahmen
Film- oder Fotoaufnahmen der Künstler, die nicht Bestandteil der vereinbarten Produktion sind (z. B. Behind-the-Scenes-Material oder Social-Media-Aufnahmen), bedürfen der vorherigen Zustimmung von BALLSAAL.
Die Veröffentlichung solcher Inhalte muss ebenfalls vorab abgestimmt werden.
Sofern durch solche Aufnahmen oder deren Nutzung zusätzliche Verwertungen entstehen, kann hierfür eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.

 
§10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich über BALLSAAL.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
Bei Produktionen, die Styling-, Setdesign- oder sonstige Materialbudgets erfordern, müssen die Budgets vor Produktionsbeginn ganz oder teilweise als Akonto bereitgestellt werden.
Ebenso behält sich BALLSAAL vor, bei größeren Produktionen, internationalen Einsätzen oder bei Neukunden eine angemessene Vorauszahlung auf das vereinbarte Honorar zu verlangen.
BALLSAAL ist bei mehrtägigen oder umfangreichen Produktionen berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.
Die Auszahlung an den Künstler erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang des Auftraggebers.
Alle Rechnungen werden in Euro gestellt.
BALLSAAL ist berechtigt, bei offenen oder überfälligen Forderungen die weitere Organisation, Koordination oder Abwicklung von Leistungen bis zur Klärung auszusetzen.

 
§11 Foto- und Videoproduktionen
Bei der Buchung von Fotografen oder Videografen ist BALLSAAL berechtigt, vor Produktionsbeginn eine Vorauszahlung in Höhe von 80 % des kalkulierten Gesamtbudgets (Akonto) in Rechnung zu stellen.
Die Kalkulation erfolgt auf Basis des zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vorliegenden Briefings und stellt eine Mischkalkulation dar. Nach Bestätigung des Gesamtbudgets durch den Auftraggeber ist BALLSAAL berechtigt, einzelne Positionen innerhalb des vereinbarten Budgets flexibel anzupassen, sofern der Gesamtumfang der Produktion gewahrt bleibt.
Kostenabweichungen von bis zu 10 % des bestätigten Gesamtbudgets gelten als vom Auftraggeber genehmigt und bedürfen keiner gesonderten Freigabe.
Darüber hinausgehende Budgetanpassungen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber.

 
§12 Technik und Equipment
Erforderliches technisches Equipment wird in branchenüblichem Umfang gesondert kalkuliert und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung oder unsachgemäße Nutzung von bereitgestelltem Equipment, sofern diese durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht wurden.
Versicherungen für Equipment können, sofern erforderlich, gesondert vereinbart und berechnet werden.

 
§13 Nutzungsrechte
Die Vergütung der Künstler, Fotografen und Videografen umfasst ausschließlich die vereinbarte Leistungserbringung.
Nutzungs- und Verwertungsrechte an den im Rahmen der Produktion entstandenen Bild-, Film- und Tonaufnahmen werden ausschließlich im vereinbarten Umfang eingeräumt.
Art, Umfang, Dauer, Gebiet und Medium der Nutzung werden im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung festgelegt.
Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere für zusätzliche Medien, verlängerte Laufzeiten oder erweiterte territoriale Nutzung, bedarf der vorherigen Zustimmung von BALLSAAL und ist gesondert zu vergüten.
Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung gilt die Nutzung als nicht freigegeben.

 
§14 Künstlersozialkasse (KSK)
Die vereinbarten Honorare verstehen sich exklusive der gesetzlichen Künstlersozialabgabe.
Die Künstlersozialabgabe ist vom Auftraggeber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten.

 

§15 Haftung und Höhere Gewalt
BALLSAAL haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von BALLSAAL verursacht wurden.
Für das Verhalten oder die Leistung der vermittelten Künstler übernimmt BALLSAAL keine Haftung.
Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder wirtschaftliche Nachteile, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Transportausfälle (z. B. Flugausfälle oder Verspätungen) oder sonstige unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende Umstände, entbinden die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
Bereits entstandene Kosten, insbesondere Reise-, Produktions- oder Materialkosten, sind in diesen Fällen vom Auftraggeber zu tragen.
Schadensersatzansprüche bestehen in Fällen höherer Gewalt nicht.

 
§16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 
§17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.